Ausgabe 02/2026
Gesetzgebung: Wichtige Steueränderungen ab 2026 im Überblick
AKTUELLES
1. Derzeitige Berechnung
1.1. Einheitswert
1.2. Grundsteuermesszahl
1.3. Grundsteuerhebesatz
2. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
3. Gesetzliche Neuregelung im Überblick
4. Öffnungsklausel für die Bundesländer
5. Das zählt zum Grundvermögen
5.1. Unbebaute Grundstücke
5.2. Bebaute Grundstücke
6. Bebaute Grundstücke im Ertragswertverfahren
6.1. Ermittlung Rohertrag
6.2. Bewirtschaftungskosten
6.3. Vervielfältiger
7. Steuermesszahlen
8. Musterfall (Einfamilienhaus)
8.1. Grundsteuer (alt)
8.2. Grundsteuer (neu)
9. Bebaute Grundstücke im Sachwertverfahren
10. Die neue Grundsteuer C
Gesetzgebung: Wichtige Steueränderungen ab 2026 im Überblick
Verträge zwischen nahen Angehörigen: Besser schriftlich, aber nicht zwingend erforderlich
Aktivrente ab 2026: Bis zu 2.000 EUR sollen monatlich steuerfrei sein
Unterhaltsleistungen: Finanzverwaltung äußert sich zum Nachweis der Zahlung
Ausgaben-/Einnahmenverlagerung im „privaten“ und „betrieblichen“ Bereich
Grundstücke in der Einkommensteuer: Geplante Änderungen im Überblick
Irrtum über Steuerfolgen bei Ehevertrag: Steuer kann rückwirkend entfallen
Keine Werbungskosten: Umzug allein wegen eines Arbeitszimmers
Verkauf eines teuren Wohnmobils innerhalb eines Jahres: Ist ein Gewinn zu versteuern?
Neues zur Änderung von Steuerbescheiden bei elektronisch übermittelten Daten
Neue Dienstanweisung zum Kindergeld
Steuerliches Investitionsprogramm bereits „in trockenen Tüchern“
Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
Koalitionsvertrag: Das sind die steuerlichen Pläne!
Handwerkerleistungen: Nichtgewährung der Steuerermäßigung für Immobilie
in der Schweiz europarechtswidrig?
Solidaritätszuschlag: Verfassungsbeschwerde war erfolglos
Bundesfinanzministerium zur ertragsteuerlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte
Mit diesen Gehaltsextras erhalten Ihre Mitarbeiter ein höheres Nettogehalt
Nicht erwerbstätiger Teilzeitstudent: Fahrtkosten als Reisekosten abzugsfähig
Keine außergewöhnlichen Belastungen: Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio
Schenkungsteuer: Kein pauschaler Holding-Abschlag bei Bewertung
von Kapitalgesellschaftsanteilen
Steuerfortentwicklungsgesetz in „abgespeckter“ Form verkündet
